Benutzungs- und Gebührenordnung

für die Kreisbildstellen des Main-Kinzig-Kreises

 

§1

 

Gebührenordnung

Für Dienstleistungen und Verleihe von Geräten sind folgende Gebühren zu erheben.

Elektronische AV -Geräte

Verminderter Gebührensatz

Unverminderter Gebührensatz

Daten/ Videoprojektor 1024x768 1200 Ansi Lumen

50,00 €

180,00€

Videorecorder VHS/SVHS

17,50 €

52,50€

DVD- Abspielgerät

22,50 €

67,50€

VHS-Camcorder

30,00 €

90,00€

TV-Video-Kombigerät

25,00 €

75,00€

Kassettenrecorder

7,50 €

22,50€

Kassettenrecorder Kombigerät mit kleinem Lautsprecher

10,00 €

30,00€

CD Player Kombigerät mit kleinem Lautsprecher

15,00 €

45,00€

Filmleuchte

7,50 €

22,50€

Mikrofon

2,50 €

7,50€

Diaüberblendung Twin Digital

40,00€

120,00€

Digitalkamera 640X480

10,00€

30,00€

 

Leinwände, Sonstige AV-Geräte und Zubehör

Verminderter Gebührensatz

Unverminderter Gebührensatz

Diaprojektor (automatisch)

10,00 €

20,00€

Diaprojektor (mit Wechselschieber)

10,00 €

20,00€

Diaprojektor (mit Wechselschieber)6x6

12,00 €

24,00€

Diaüberblendeinrichtung ( 2 Diaprojektoren + Steuergerät)

30,00 €

60,00€

Tageslichtprojektor 250W

15,00 €

30,00€

Tageslichtprojektor 450W

20,00 €

40,00€

Tageslichtprojektor Halogen-Metalldampflampe

25,00 €

50,00€

Episkop

15,00 €

30,00€

Stativleinwand

1,5x1,4m

5,00 €

10,00€

Stativleinwand

1,9x1,8m

5,00 €

10,00€

Stativleinwand

1,8x1,8m

5,00 €

10,00€

Stativleinwand

2.14x2,0m

10,00 €

20,00€

Großleinwand

ab 2,0x2,8m

15,00 €

30,00€

Großleinwand

3,0x3,0m

25,00 €

50,00€

Projektionstisch

7,00 €

14,00€

Super 8 -Projektor

10,00 €

20,00€

16mm Projektor

20,00 €

40,00€

Kamera/Mikrofonstativ

2,50 €

5,00€

Kleinbildkamera 28-90mm

5,00€

10,00€

Spiegelreflexkamera 35-70mm 75-200mm

7,50€

15,00€

Medien

Verminderter Gebührensatz

Unverminderter Gebührensatz

Videokassette

3,00€

6,00€

Medienpaket

5,00€

10,00€

CD-Rom, CD

2,50€

5,00€

DVD

3,00€

6,00€

Diabildreihe/ Tonbildreihe

2,00€

4,00€

 

Dienstleistungen

Verminderter Gebührensatz

Unverminderter Gebührensatz

Video-Normwandlung je Stunde

15,00 €

30,00 €

Herstellung von Videokopien

5,00 €

20,00 €

Digitaler Videoschnittplatz je Stunde

35,00 €

70,00 €

S-VHS Schnittplatz je Stunde

20,00 €

40,00 €

Medien- Seminarraum je Stunde

10,00 €

20,00 €

 

Die Gebühren werden unverzüglich nach Inanspruchnahme zur Zahlung fällig.

 

§2

 

Entleihfristen

Die Entleihgebühr nach §1 gilt für 24 Stunden. Fällt das Ende der Entleihfrist auf ein Wochenende oder einen allgemeinen Feiertag, so verlängert sich der Rückgabetermin auf den nächsten Werktag. Für Geräte, die später zurückgegeben werden, wird für jeden weiteren angefangenen Tag nochmals die volle Entleihgebühr erhoben.

 

§3

 

Haftung des Entleihers

Für beschädigte, verlorengegangene oder nicht zurückgegebene Sachen leistet der Entleiher Schadenersatz in Höhe des Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungspreises.

Die Schadensersatzpflicht entfällt bei Schäden, die auf normalen Verschleiß und nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§4

 

Bedienung und Überprüfung des Gerätes

  1. Der Entleiher hat dafür zu sorgen, das die entliehenen Geräte durch fachkundige Vorführer bedient wird.
  2. Die Geräte werden beim Abholen und bei der Rückgabe durch das Personal der

Kreisbildstelle in Gegenwart des Entleihers auf ihre volle Funktionsfähigkeit geprüft.

Auf das Vorhandensein eines Schaden bereits beim Empfang der ausgeliehenen Geräte kann sich der Entleiher nur dann berufen, wenn er ausdrücklich auf den Schaden aufmerksam macht oder dieser Schaden durch die Kreisbildstelle registriert worden ist.

 

 

 

§5

 

Verpflichtung zur Zahlung der GEMA-Gebühren

Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr für die von der Kreisbildstelle entliehenen Tonfilme an die GEMA obliegt dem Entleiher ebenso wie die Einholung der für die Vorführung erforderlichen Genehmigung durch die GEMA.

 

§6

 

Gebührenzuordnung

Soweit Geräte an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, Vereine, Verbände, Kommunen und anerkannte Jugendgruppen für Zwecke der kulturellen und volksbildenden Arbeit entliehen werden, wird eine verminderte Gebühr erhoben, alle anderen Entleiher ( z.B. Unternehmen und Privatpersonen) haben die vollen Gebühren zu entrichten.

 

§7

 

Geräteentleih an Schulen

Gebühren nach §1 werden von Schulen - auch staatlich anerkannten Privatschulen- nicht erhoben.

 

 

 

§8

 

Gebühreneintreibung

Werden entstandene Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet, erfolgt Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungsvoll-streckungsgesetzes vom 04.07.1966 (GVBL. I S. 151).

 

§9

 

Rechtsmittel

Gegen die Heranziehung der Gebühr stehen dem Gebührenpflichtigen die Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGL. I S. 17) in der jeweils gültigen Fassung zu. Durch die Einlegung eines Rechtsmittel wird die Verpflichtung zur jeweiligen Zahlung der Gebühren nicht aufgehoben.

 

§10

 

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt rückwirkend zum 01.09.2002 in Kraft.

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Der Kreisausschuss

des Main-Kinzig-Kreises